ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Avantico Romeo (nachfolgend "Avantico Romeo") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde"). Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2. Vertragsbedingungen
Der Vertrag zwischen Avantico Romeo und dem Kunden kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots von Avantico Romeo durch den Kunden zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen, um rechtswirksam zu sein.
4. Leistungen
Avantico Romeo erbringt Dienstleistungen im Bereich Digital Marketing und Design gemäß den im Vertrag definierten Spezifikationen. Der genaue Umfang der Leistungen wird in einem separaten Leistungsdokument festgelegt, das Bestandteil des Vertrags ist.
5. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Der Kunde und Avantico Romeo verpflichten sich zur gegenseitigen Treue und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
6. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Avantico Romeo geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) verbleiben bei Avantico Romeo. Diese kann über die Urheberrechte gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung von Avantico Romeo die Werke zu verwenden oder Änderungen vorzunehmen. Avantico Romeo behält sich das Recht vor, ihre Urheberschaft in einer von ihr bestimmten Form zu kennzeichnen.
7. Nutzungsrecht, Nutzungsumfang
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von Avantico Romeo geschaffenen Werken gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Kunden über. Der Umfang der erlaubten Nutzung ergibt sich aus dem Zweck des abgeschlossenen Vertrags. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht zeitlich und geografisch unbegrenzt, jedoch ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks. Jegliche Nutzung außerhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten bedürfen einer erneuten Verhandlung und entsprechenden Entschädigung.
8. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Avantico Romeo verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10.000.–. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen von Avantico Romeo unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt. Avantico Romeo übernimmt die Gewährleistung für Mängel, die nachweislich auf ihre Leistungen zurückzuführen sind, und wird diese in angemessener Frist beheben.
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter kann Avantico Romeo ohne ausdrücklichen Hinweis davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt. Sollte es dennoch zu Verletzungen von Rechten Dritter kommen, hält der Kunde Avantico Romeo in jeder Hinsicht schadlos.
10. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Avantico Romeo haftet für direkte Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung von Avantico Romeo ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
11. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Avantico Romeo Anspruch auf
a. Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit
b. Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter
c. Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung entstehenden Schäden.
Darüber hinaus behält sich Avantico Romeo das Recht vor, die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte verbleiben in vollem Umfang bei Avantico Romeo.
12. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird im Vertrag festgelegt. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist Avantico Romeo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu berechnen und die weiteren Leistungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen.
Avantico Romeo behält sich vor, für bestimmte Projekte eine Anzahlung zu verlangen. Im Falle von Zahlungsverzug kann Avantico Romeo nach vorheriger Mahnung und einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
13. Drittkosten
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die für Leistungen Dritter anfallen, unverzüglich zu bezahlen. Avantico Romeo haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtbezahlung von Drittkosten entstehen. Avantico Romeo behält sich das Recht vor, Rechnungen für Drittkosten direkt an den Kunden weiterzuleiten.
14. Subunternehmer
Avantico Romeo ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten heranzuziehen. Avantico Romeo bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich.
15. Datenschutz und DSGVO
Avantico Romeo verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, soweit anwendbar. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
16. Abnahme der Leistungen
Die Abnahme der erbrachten Leistungen durch den Kunden erfolgt nach Abschluss des Projekts. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Bereitstellung der finalen Ergebnisse diese zu prüfen und schriftlich eventuelle Mängel zu rügen. Erfolgt keine Rüge innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als abgenommen.
17. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen gültig. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Eine ordentliche Kündigung während eines laufenden Projekts ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle Verträge zwischen Avantico Romeo und dem Kunden unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Avantico Romeo.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.